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Heike Schinzel
Schloßstr. 8
96120 Bischberg

Tel.: 0951 | 700 99 62
Fax: 0951 | 700 99 64
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  • Buchhaltung ist für Sie eine notwendige, vom Gesetzgeber geforderte Pflicht!
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  • Für den selbständigen Buchhalter ist eines ganz klar:
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  • Die Aus- und vor allem ständige Weiterbildung ist für den selbständigen Buchhalter eine Verpflichtung, gerade weil sich die gesetzlichen Vorschriften so schnell und mit gravierenden Folgen ändern.
  • Die Verschwiegenheit für einen selbständigen Buchhalter ist nicht nur ein Recht sondern vor allem eine Pflicht. Die Mandanten des selbständigen Buchhalters können sich in jeder Situation auf ihn verlassen. Alle Unterlagen werden streng vertraulich behandelt - auch Behörden gegenüber.
Hinweis: Nach § 6 StBerG darf ich keine Rechts- und Steuerberatung durchführen.